Speditions Kurs 'Internetsicherheit' – INN-ovativ

FAQ: Internetsicherheit und Jugendschutz

Immer wieder werden an die IT-Recht Kanzlei auch Fragen zum Thema Internetsicherheit und Jugendschutz im Internet herangetragen. Besonders die Fragen, wie Kinder und Jugendliche im Internetzeitalter vor Gefahren (insbesondere vor Kinderpornografie) geschützt sind, beschäftigen viele. Auch im Zusammenhang mit Spam oder Pop-Ups herrschen Unsicherheiten.

Wir haben die häufigsten Fragen zusammengestellt und FAQ (frequently asked questions) formuliert. Berücksichtigt werden hier Themen aus den Bereichen Internetrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht:

Frage: Bis zu welchem Alter sind Kinder nach dem Strafgesetzbuch geschützt?

Das ist gesetzlich definiert: nach § 176 Abs. 1 StGB sind Kinder alle Personen unter 14 Jahren.

Frage: Wann ist jemand als „Jugendlicher“ vom Strafgesetzbuch geschützt?

Nach § 184c StGB Personen zwischen 14 und 18 Jahren.

Frage: Auf was kommt es an: dass die Person aussieht wie ein Kind/Jugendlicher, oder dass die Person wirklich ein Kind/Jugendlicher ist?

Bei sogenannten „Scheinjugendlichen“ und „Scheinkindern“ kommt es auf den objektiven Betrachter an. Wenn dieser Beobachter die handelnden Personen für „Jugendliche“ oder „Kinder“ hält, werden die Darsteller strafrechtlich als solche gewertet – unabhängig davon, wie alt diese wirklich sind. Dabei reicht es aber nicht aus, dass der Betrachter Zweifel hat, sondern dieser muss eindeutig zu dem Schluss kommen, dass „Jugendliche“ oder „Kinder“ beteiligt sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.2008, Az.: 2 BvR 2369/08, 2 BvR 2380/08).

Frage: Was macht es strafrechtlich für einen Unterschied, ob jemand „Kind“ oder „Jugendlicher“ ist?

Der Gesetzgeber trägt der Tatsache Rechnung, dass sich Kinder zu Jugendlichen und dann zu Heranwachsenden entwickeln und natürlich sich gleichermaßen die Sexualität entwickelt. Der Schutz kann immer mehr gelockert werden, weil die betroffenen Personenkreise immer eigenständiger ihre Rechte wahrnehmen können. Gerade Kinder brauchen jedoch den größtmöglichen Schutz, da diese regelmäßig die Fähigkeit fehlt, sexuelles Empfinden und Verhalten als Teil einer „reifen“ Gesamtpersönlichkeit zu sehen.

Frage: Sind Bilder auch pornografische Schriften im Sinne des Strafgesetzbuches?

Ja! Ganz klar ist in § 11 Absatz 3 StGB geregelt, dass Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen den Schriften gleichstehen. Voraussetzung ist, dass die Strafvorschrift auf § 11 Abs. 3 StGB verweist. Dies ist bei §§ 184 – 184c StGB gegeben.

Digitalisierte Fotos, die ins Internet gestellt werden, sind gleichzeitig auch Datenspeicher im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB, die den Schriften gleichgestellt sind.

Frage: Was passiert, wenn man aus Versehen auf eine Kinderporno-Seite kommt, weil man z.B. den Link in einer Spam-Mail angeklickt oder ein entsprechendes Pop-up sich geöffnet hat?

Grundsätzlich ist schon mit dem Laden der Bilder in den Cache des Internetbrowsers der Tatbestand des § 184b StGB erfüllt. Insbesondere das „Sichverschaffen“ von pornografischen Schriften bzw. Bildern ist dann schon erfüllt. Denn wenn die Bilder schon im Cache sind, können sie auch jederzeit erneut aufgerufen werden – auch ohne online zu sein. Das gilt selbst dann, wenn dem Nutzer nicht bewusst ist, dass er die Daten speichert (vgl. BGH, NStZ 2007, 95; OLG Hamburg, Beschluss vom 11.11.2008, Az.:1 Ss 180/08).

Doch wenn es nur wenige Sekunden sind (im entschiedenen Fall 45 Sekunden), die auf der Seite verweilt werden und nur Thumbnails heruntergeladen werden, spricht viel dafür, dass die Seite nicht gezielt aufgesucht wurde. Dies rechtfertigt sogar nur schwer einen Anfangsverdacht, der eine Durchsuchung erlauben würde. (vgl. LG Aachen, Beschluss vom 08.07.2008, Az.: 68 Qs 56/08)

Frage: Wenn ich aus Versehen die Seite aufgerufen habe, reicht es dann, wenn ich den Cache leere und die temporären Dateien lösche?

Nein! Denn der Vorgang des „Sichverschaffens“ ist mit der Speicherung abgeschlossen. Im Gegenteil wird aus dem Löschen der Daten geschlossen, dass auch das Speichern bewusst erfolgte. Zum Teil wird angenommen, dass der erforderliche Wille zum Besitz bei sofortigem Löschen nicht gegeben ist. Dies wird damit begründet, dass der Nutzer nicht von vorneherein die Daten für eine gewisse Dauer zu seiner ungehinderten Verfügung haben wollte (vgl. BGH, NStZ 2007, 95; OLG Hamburg, Beschluss vom 11.11.2008, 1 Ss 180/08).

Frage: Wenn ich einen Link zu einem Blog-Eintrag setze, der sich mit der aktuellen Diskussion um die Netzsperre kinderpornografischer Seiten beschäftigt, kann mir da was passieren?

Die Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden. Für einen Anfangsverdacht, der eine Hausdurchsuchung ermöglicht, reichte es dem AG Pforzheim, dass über drei Verweisungen die Seite einer dänischen Seite erreicht wurde, auf welcher eine sogenannte „Dänische Zensurliste" thematisiert wurde. Bei dieser Liste handelt es sich um eine Linkliste von circa 4000 kinderpornographischen Seiten.

Die Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung wies das Landgericht Pforzheim zurück. Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist eingereicht, da hier die Verletzung von Grundrechten gerügt wird, v.a. Meinungsfreiheit, Art. 5 GG und die Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG. Inwieweit die einschlägige Vorstrafe des Seitenbetreibers eine Rolle gespielt hat und noch spielt, ist den Begründungen der Beschlüsse nicht zu entnehmen. (vgl. AG Pforzheim, Beschluss vom 30.01.2009, Az.: 91 Js 426/09, LG Pforzheim, Beschluss vom 26.03.2009, Az.: Qs 45/09)

Frage: Sind Kinder vor sexuellem Missbrauch nach § 176 StGB auch dann geschützt, wenn der Täter räumlich gar nicht anwesend ist, sondern beide Seiten nur mittels Webcam und Internet kommunizieren?

Ja, denn hier ist § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB einschlägig, der sexuelle Handlungen vor einem Kind unter Strafe stellt. Dazu ist nicht notwendig, dass sich Täter und Opfer im gleichen Raum aufhalten, sondern es genügt, dass das Kind die sexuellen Handlungen des Täters unmittelbar wahrnehmen kann. Dies ist bei einer simultanen Bildübertragung mittels Webcam der Fall. (vgl. BGH. Beschluss vom 21.04.2009, Az.: 1 StR 105/09)

Frage: Wann liegt ein „Verbreiten“ im Internet im Sinne des Strafgesetzbuches (hier vor allem §§ 184 – 184d StGB) vor?

Im Gegensatz zu körperlichen Schriften, gilt für Publikationen im Internet ein spezifischer Verbreitungsbegriff. Danach ist eine Datei verbreitet, wenn sie auf dem Rechner des Internetnutzers - sei es im (flüchtigen) Arbeitsspeicher oder auf einem (permanenten) Speichermedium - angekommen ist. Unerheblich ist dabei, ob sie vom Versender aktiv geschickt (Upload) oder vom Nutzer abgerufen (Download) wurde. (vgl. BGH, Urteil vom 21.06.2001, Az.: 1 StR 66/01).

Kein „Verbreiten“ ist der Versand per E-Mail, wenn diese sich an Einzelne und nicht an einen unüberschaubaren Personenkreis (Mailing-Liste) richtet. Jedoch kann hierin eventuell ein „Liefern“ zu sehen sein. (vgl. Bay NJW 00, 2911)

Frage: Wann liegt ein „Zugänglichmachen“ im Internet im Sinne des Strafgesetzbuches (hier vor allem §§ 184 – 184d StGB) vor?

Ein „Zugänglichmachen“ liegt vor, wenn eine Datei zum Lesezugriff ins Internet gestellt wird und dem Nutzer so die Möglichkeit des Zugriffs gegeben wird. Der Unterschied zum „Verbreiten“ liegt darin, dass vor dem Lesezugriff die Daten nicht im Speicher (auch nicht im Arbeitsspeicher) des Nutzers angekommen sind und daher (noch) nicht vervielfältigt und weitergegeben werden können. (BGH NJW 2001, 624)

Frage: Welche Konsequenzen kann eine Verurteilung wegen kinder- oder jugendpornografischer Vergehen arbeitsrechtlich haben?

Für alle Berufe, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird (Lehrer, Erzieher,..) bedeutet eine Verurteilung oftmals auch den Verlust des Arbeitsplatzes. Davor schützt auch ein Dienstverhältnis als „Beamter auf Lebenszeit“ nicht. Eine solche Verurteilung stellt eine schwere Dienstverletzung im Kernbereich dar, die einen endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn und damit eine Entfernung aus dem Dienst zur Folge hat. (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.01.2008, Az.: 2 BvR 313/07; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.07.2007, Az.: 3 A 10296/07)

Gleiches gilt natürlich für Angestellte im öffentlichen Dienst genauso wie in der Privatwirtschaft.

Um nicht erst zu reagieren, wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“, gilt seit dem 14.05.2009 das "erweiterte" Führungszeugniss für Beschäftigte im jugendnahen Bereich. Es gilt für alle Personen, die Minderjährige beruflich oder ehrenamtlich beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder Gelegenheit zur Kontaktaufnahme haben - beispielsweise als Bademeister, Vereinsbetreuer oder Hausmeister einer Schule.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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Reinigungsmethode: trockenes Tuch

Oberfläche: halbmatt

Speditions Kurs "Internetsicherheit" – INN-ovativ

Stand Jänner 2021

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „SPEDIFORT“ ONLINE-LERNPORTAL DER INN-OVATIV KG

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die über den Kauf von Produkten der Online-Plattform „Spedifort“ zwischen der INN-ovativ KG – im Folgenden „Anbieter“ – und Unternehmern (i.S.d. § 14 BGB) oder Verbrauchern (i.S.d. § 13 BGB) – im Folgenden „Nutzer“ – geschlossen werden. Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer gewerblichen oder ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Soweit darauf ausdrücklich hingewiesen wird, gelten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nur für Verbraucher.

1.2. Es gelten stets ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt der Anbieter grundsätzlich nicht an. Abweichende Bedingungen eines Nutzers, welche der Anbieter nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für ihn unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3. Mit dem Absenden der Bestellung erklärt sich der Nutzer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1.4. Der „User“ (Benutzer, Endbenutzer, Anwender oder Bediener genannt) ist eine Person, die die Online-Plattform zur Erzielung eines persönlichen Nutzens für sich selbst verwendet. Dazu gehören beispielsweise Mitarbeiter des Nutzers. Mit dem Login auf die Lernplattform gelten für den User alle Bestimmungen der AGB, insbesondere die Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit (siehe Punkt 8. Datenschutz, Datensicherheit). Die vertraglichen Bestandteile aus dem Kaufvertrag gelten für den User nur dann, wenn er auch gleichzeitig als Käufer einen Vertrag mit dem Anbieter geschlossen hat und „Nutzer“ ist (siehe Punkt 1.1.).

2. Vertragsgegenstand

2.1. Das Angebot umfasst eine Vielzahl von kostenpflichtigen Diensten und Produkten auf einer innovativen Online-Lernplattform unter der Internet-Domain Die Lerninhalte sind professionell produziert und werbefrei.

2.2. Die Dienste und Produkte des Anbieters sind sowohl über den Internet-Browser als auch über mobile Applikationen nutzbar.

3. Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung, Flatrate, User

3.1. Der Kaufvertrag kommt dadurch zustande, dass der Anbieter die Bestellung entweder ausdrücklich annimmt oder ihr durch Herstellung des Zuganges zum bestellten Produkt tatsächlich entspricht.

3.2. Mit Vertragsschluss wird dem Nutzer das nicht übertragbare und nicht ausschließliche, zeitlich entsprechend dem Bestellangebot befristete Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Online-Produkten eingeräumt, dass auf den unter Ziffer 4 beschriebenen Nutzungsumfang beschränkt ist.

3.3. Der Vertrag hat eine zeitlich befristete Leistung zum Gegenstand, die je nach angebotenem Kurs variiert. Dabei wird auf das jeweilige Angebot auf der Lernplattform verwiesen. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist auf schriftliche Anfrage in besonderen Fällen möglich.

3.4. Der Nutzungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Nimmt der Nutzer das Angebot auf der Lernplattform innerhalb dieses Zeitraumes nicht wahr, so erlischt das Vertragsverhältnis automatisch. Flatrate-Verträge sind gesondert geregelt (siehe Punkt 3.6.).

3.5. Die Leistung des Anbieters gilt als erbracht, sobald der Zugang zum gewählten Produkt ermöglicht wird.

3.6. Flatrate

Der Begriff Flatrate steht für einen Pauschalvertrag. Der Nutzer entrichtet monatlich einen vereinbarten Betrag im Voraus, der Anbieter stellt dafür ein bestimmtes Kontingent von E-Learning-Programmen auf der Lernplattform zur Verfügung. Basis hierfür ist ein individuelles Angebot. Die Flatrate beginnt 14 Kalendertage nach Vertragsabschluss und hat eine Laufzeit von einem Jahr.

Danach verlängert sie sich stillschweigend um jeweils einen Monat und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform.

3.7. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn diese schriftlich erfolgt.

4. Zugang, Nutzungsumfang, Verfügbarkeit

4.1. Der Nutzer erhält nach dem Ausfüllen des Bestellformulars auf der Online-Plattform die Möglichkeit, seine Angaben nochmals vor Absenden der Bestellung zu korrigieren.

4.2. Der Zugang des Nutzers zu den Online-Produkten erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Der Nutzer hat bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich den Anbieter zu unterrichten. Im Übrigen ist der Anbieter berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zu den Online-Produkten zu sperren. Der Nutzer haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch.

4.3. Die Zugangsdaten sind ausschließlich für einen Nutzer gültig. Der Nutzer ist bei der Bestellung auf der Online-Plattform verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene E-Mail-Konto ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist.

4.4. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Lernplattform zu schaffen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet sowie der aktuellen Browsersoftware. Für den Fall, dass die Softwareplattform durch den Anbieter weiterentwickelt wird, obliegt es ausschließlich dem Nutzer, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten Software vorzunehmen.

4.5. Der Anbieter bemüht sich, den Zugang zu der Online-Plattform permanent, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zu ermöglichen. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter) der Zugriff zeitweise beschränkt sein.

4.6. Der Anbieter behält es sich vor, auf Reklamationen der Nutzer binnen 24 Stunden zu reagieren.

5. Nutzungsentgelt, Zahlungsmodalitäten

5.1. Als Preis für die bestellten Produkte gilt jener als vereinbart, der sich aus den aktuellen Angaben der Web-Seite des Anbieters oder aus einem jeweiligen Vertrag ergibt.

5.2. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3. Der Nutzer kann die Zahlung über die im Einzelnen angeführten Bezahlsysteme vornehmen: Vorkasse, Kreditkarte, SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, Sofortüberweisung, PayPal.

5.4. Bei SEPA-Basis-Lastschriften gilt eine verkürzte Vorabkündigungsfrist von 2 Kalendertagen in Deutschland, Österreich und Spanien, von 5 Kalendertagen in anderen Ländern als vereinbart.

5.5. Die Rechnung wird dem Nutzer an die von ihm angegebene E-Mailadresse unverzüglich nach Bestellung versandt und ist als PDF-Formular verfügbar. Der Rechnungsbetrag ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

5.6. Mit Eingang des Rechnungsbetrages wird der Zugang dem Nutzer freigeschaltet. Der Anbieter hat im Falle des Verzugs das Recht, den Zugang zur Lernplattform bis zur endgültigen Zahlung zu verweigern

6. Nutzungsmodalitäten für von der Bundesagentur für Arbeit verwiesene Nutzer mit Förderung nach SGB III

6.1. Für Nutzer, die von der Bundesagentur für Arbeit verwiesen worden sind und die eine Förderung nach SBG III für eine berufliche Weiterbildung erhalten gelten die hier unter Punkt 6 genannten Besonderheiten. Die Weiterbildung erfolgt, um die Nutzer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist und die Bundesagentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat. Der Anbieter ist für die Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit zugelassen.

6.2. Die Zahlungsmodalitäten für die Bezahlung per Bildungsgutschein oder Bildungsscheck bleiben der Bundesagentur für Arbeit vorbehalten. Der Preis umfasst die Kurskosten, Lehrmaterial und die Kosten für den Wissenstest. Darin nicht in enthalten sind die Aufwendungen für die Nutzung der Hardware und Telekommunikationskosten.

6.3. Von der Arbeitsvermittlung verwiesene Nutzer sind zur ordentlichen Kündigung berechtigt, wenn eine Förderung nach dem SGB III nachträglich nicht erfolgt, gekündigt oder zurückgezogen wird. Der Vertrag wird sodann rückwirkend aufgelöst, ohne dass dem Nutzer Kosten entstehen.

6.4. Von der Arbeitsvermittlung verwiesene Nutzer sind zudem zur ordentlichen Kündigung berechtigt, wenn eine Förderung vom Jobcenter nach dem SBG III gewährt wird und nachträglich eine sozialpflichtige Beschäftigung aufgenommen wird. Für die sozialpflichtige Beschäftigung ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

6.5.Von der Arbeitsvermittlung verwiesene Nutzer sind zur ordentlichen Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss berechtigt, solange sie die Online-Plattform „Spedifort“ noch nicht genutzt haben.

Handelt es sich bei dem im Vertrag abgeschlossenen beruflichen Weiterbildungsverhältnis um eine Maßnahme, für die eine Förderung durch die Agentur für Arbeit beantragt ist, werden dem/der Teilnehmer/-in zusätzlich unter denen zuvor genannten folgendes weiteres Rücktrittsrecht eingeräumt, ohne dass ihm/ihr Kosten entstehen:

Die Maßnahme wird zur Förderung nicht anerkannt, oder der/die Teilnehmer/-in wird nach erfolgter Antragsstellung zur Förderung nicht anerkannt. Die Ablehnung der Teilnehmerförderung ist dem Bildungsträger durch den/die Teilnehmer/-in nachzuweisen.

Die Kündigung des Vertrages bzw. der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.

Der Vertrag zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Als wichtige Gründe für den/die Teilnehmer/-in gelten auch:

• soziale und familiäre Schwierigkeiten oder

• der Wegfall oder die Kürzung der Leistungen eines Kostenträgers/ Rehabilitationsträgers, wodurch die weitere Versorgung des/der Teilnehmers/iin wirtschaftlich nicht hinreichend gesichert bzw. gefährdet ist oder

• dass der/die Teilnehmer/-in den Anforderungen der Maßnahme körperlich oder geistig nicht gewachsen ist oder

• die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit oder

• dass durch längeren krankheitsbedingten Ausfall des/der Teilnehmers/-in das Maßnahmeziel für ihn/sie voraussichtlich nicht mehr zu erreichen ist oder

• für den/die Teilnehmer/-in länger als 6 Wochen unentschuldigte Fehlzeiten vermerkt werden mussten.

Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe der Gründe erfolgen.

6.6. Die Leistungen des Kostenträgers (Bundesagentur für Arbeit) tritt der Nutzer an den Anbieter ab.

6.7. Der Anbieter verpflichtet sich zur professionellen Vermittlung aller Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Weiterbildungszieles notwendig sind. Der Ausbildung sind die von der IHK für die Zertifizierung notwendigen Anforderungen und Richtlinien zugrunde gelegt. Dem Nutzer werden alle Lern- und Hilfsmittel (keine Hardware und keine Kommunikationseinrichtungen) zur Verfügung gestellt, die zur Durchführung der Weiterbildung und zum Ablegen von Wissenstests erforderlich sind. Merkblätter werden vom Anbieter an den Nutzer weitergeleitet.

6.8. Der Nutzer verpflichtet sich, sich zu bemühen, alle notwendigen Kenntnisse zu erwerben und an den Kursen des Lernportales „Spedifort“ innerhalb des vorgegebenen Zeitraums von 30 Tagen teilzunehmen und den Kurs zum Abschluss zu bringen. Der Nutzer verpflichtet sich, aktiv im Rahmen des Kurses mit anderen Personen, insbesondere den Tutoren des Anbieters zusammen zu arbeiten und notwendigen Anleitungen zu folgen sowie an Maßnahmen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes (Wissenstests) teilzunehmen.

6.9. Bei Abbruch des Kurses sind der Anbieter sowie die Bundesagentur für Arbeit unter Angabe von Gründen unverzüglich zu benachrichtigen.

6.10. Im Bedarfsfall stehen Mitarbeiter der INN-ovativ KG für eine Erstberatungsgespräch oder auch für weitere Beratungsgespräche zur Verfügung. Die Beratung kann persönliche, telefonisch oder als Web-Meeting durchgeführt werden.

6.11. Für den Fall, dass Sie das Seminar vorzeitig abbrechen oder den Abschlusstest nicht bestehen sollten, bescheinigen wir ihnen die Teilnahme an der Maßnahme bis zum Zeitpunkt des Abbruchs.

6.12. Nach erfolgreichen Abschluss der Maßnahme erhalten sie online eine Teilnahmebescheinigung

7. Gewährleistung, Haftung

7.1. Der Anbieter ist bemüht, die Produkte jeweils nach neuesten und allgemein verwendeten Technologien zu erstellen und die Lerninhalte dem aktuellen Stand anzupassen. Die Richtigkeit sowie inhaltliche und technische Fehlerfreiheit der Lerninhalte werden ausdrücklich nicht zugesichert.

7.2. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist es möglich, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Soweit der Anbieter zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage ist oder dies aus anderen Gründen fehlschlägt, ist der Nutzer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Nutzungsentgeltes zu verlangen. Im Übrigen leistet der Anbieter lediglich Gewähr dafür, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Überlassung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern. Das Gewährleistungsrecht erlischt bei Eingriff oder sonstigen Manipulationen durch den Nutzer oder von ihm beauftragter Dritter am Produkt.

7.3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

8. Datenschutz, Datensicherheit

8.1. Der Anbieter erhebt, übermittelt, speichert und nutzt die personenbezogenen Daten des Nutzers. Die Nutzung der personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wird gewährleistet.

8.2. Sollten von Nutzer Daten zur Verarbeitung übermittelt werden, ist der Anbieter verpflichtet, diese geheim zu halten. Sofern bei der Erbringung der Leistung auch externe Rechenzentrumsdienstleister unterstützend tätig sind, wird der Anbieter bei der Leistungserbringung die Grundsätze der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung im Auftrag beachten und deren Einhaltung laufend überwachen.

8.3. Der Anbieter gewährleistet, dass das System und die vom Nutzer übermittelten Daten nach dem derzeitigen Stand der Technik hinreichend gesichert werden.

8.4. Im Übrigen gelten die Hinweise in unserer separaten Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung.

9. Widerrufsrecht des Verbrauchers

Die folgende Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich für Verbraucher.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, indem sie dieses per PDF herunterladen. Bitte richten Sie Ihren Widerruf an:

INN-ovativ KG

Zementwerkstraße 1

83088 Kiefersfelden, Deutschland

Telefon: 0049 (0) 8033 6089955

Telefax: 0049 (0) 8033 6089924

E-Mail:

Web:

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben. Diese Rückzahlung wird unverzüglich und spätestens, vorbehaltlich der unten genannten Situationen, innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag erfolgen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung berechnen wir Ihnen in keinem Fall Entgelte.

Ende der Widerrufsbelehrung

10. Urheberrechte

10.1. Die Inhalte des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Der Nutzer ist verpflichtet, die bestehenden Urheberrechte zu beachten und die Inhalte nur im jeweils vertraglich gestatteten Umfang zu nutzen.

10.2. Der Nutzer erkennt an, dass sämtliche Rechte des Angebots und der jeweiligen Bezeichnungen, einschließlich etwaiger Marken- und Patent-, Urheber- oder Lizenzrechte, ausschließlich dem Anbieter zustehen.

11. Beendigung des Vertragsverhältnisses

11.1. Der Anbieter hat das Recht bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Nutzers den Zugang zu Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden, zu sperren.

11.2. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Anbieter das Recht, bei Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden, sämtliche vom Nutzer auf dem System hinterlegte Daten zu löschen. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Anspruch auf weitere Speicherung der hinterlegten Daten erfolgt. Es ist damit Aufgabe des Nutzers eine rechtzeitige Speicherung bzw. ein ausreichendes Backup durchzuführen.

12. Schlussbestimmung

12.1. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Anbieters. Dies gilt auch, wenn der gewerblich handelnde Nutzer seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat. Ist der Nutzer Verbraucher, so ist der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers.

12.2. Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall sind die Vertragspartner verpflichtet an der Schaffung einer Bestimmung mitzuwirken, welche der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtswirksam ist.

12.4. Der Anbieter ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, ergänzen und anzupassen. Die nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen werden wirksamer Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer, der Verbraucher ist, nicht innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnisnahme der geänderten Nutzungsbedingungen widerspricht. Widerspricht der Nutzer den Änderungen, so ist der Anbieter berechtigt, das Nutzerkonto des Nutzers zu sperren, wobei bereits geleistete Zahlungen anteilig im Verhältnis zur Restlaufzeit erstattet werden.

Tracey is the Contributing Editor for Foodies100, Tots100, Hibs100 and Trips100. She also blogs at PackThePJs. Tracey writes mainly about family travel; from days out to road trips with her pet dogs, to cruises and long-haul tropical destinations. Her family consists of her husband Huw, a medical writer, Millie-Mae (14), Toby (12) and Izzy and Jack the spaniels