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Nationales Testinstitut für Cybersicherheit

Grundsätze

Fokus auf Erhalt der Sicherheit und Unabhängigkeit der Schweiz

Priorität haben Prüfaufträge mit Bezug zu kritischen Infrastrukturen, Behörden, wie der Polizei und der Armee, sowie Prüfungen von vernetzten Komponenten, die in grossen Stückzahlen in der Schweizer Wirtschaft und Zivilgesellschaft zum Einsatz kommen.

Unabhängigkeit

Die Unabhängigkeit von sämtlichen Herstellerinnen und Herstellern hat oberste Priorität. Finanzielle Beteiligungen durch Produktherstellende und Dienstanbietende sind ausgeschlossen. Jeglicher Einfluss von Personen und Organisationen auf die Selbstbestimmtheit und Objektivität ist vollständig unterbunden.

Verhältnis zur Privatwirtschaft und andere Akteuren

Die vom NTC durchgeführten Sicherheitsprüfungen orientieren sich an internationalen Empfehlungen und Standards, die bei tiefergehenden Analysen entsprechend ergänzt werden. Das NTC greift dabei auf die zahlreich vorhandenen Kompetenzen aus Privatwirtschaft, Forschungs- und Bildungseinrichtungen im In- und Ausland zurück, um Prüfungen mit der angebrachten Kompetenz zu garantieren.

Marktneutralität

Es besteht kein direkter Einfluss auf den Markt für Hard- und Softwarekomponenten. Prüfungen werden nicht durchgeführt mit dem Zweck der Steigerung der Verkaufsförderung durch Herstellerinnen und Herstellern oder Händlerinnen und Händlern.

Nationales Zentrum für Cybersicherheit soll Bundesamt werden

News

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 beschlossen, das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) in ein Bundesamt zu überführen. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD beauftragt, bis Ende 2022 Vorschläge auszuarbeiten, wie das Amt ausgestaltet und in welchem Departement es angesiedelt werden soll.

Die Bedeutung der Cybersicherheit hat in den vergangenen Jahren auf allen Ebenen stark zugenommen. Der Bundesrat hat bereits 2019 mit der Schaffung des NCSC, das im Generalsekretariat des EFD angesiedelt ist, einen wichtigen Grundstein gelegt. Seither hat sich das NCSC stark weiterentwickelt. Neben dem Ausbau der technischen Fachstelle, dem GovCERT, wurde eine Anlaufstelle für Meldungen von Cybervorfällen aus der Bevölkerung und Wirtschaft aufgebaut sowie ein Schwachstellen-Management etabliert. Mit rund 40 Mitarbeitenden nimmt das NCSC Kernaufgaben beim Schutz der Schweiz vor Cyberbedrohungen wahr. Es unterstützt Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der Prävention und bei der Bewältigung von Vorfällen, betreibt die nationale Anlaufstelle für Fragen zur Cybersicherheit für Bevölkerung und Wirtschaft und ist vom Bundesrat als zentrale Meldestelle bei der Einführung der Meldepflicht für Cyberangriffe vorgesehen.

Wachsende Bedeutung der Cybersicherheit

Mit der steigenden Bedeutung der Cybersicherheit werden auch die Aufgaben des NCSC umfangreicher und wichtiger. Der Bundesrat hat deshalb geprüft, wie das NCSC künftig als eigenständige Organisation geführt werden kann. Er hat dabei verschiedene Optionen wie die Auslagerung des NCSC aus der zentralen Bundesverwaltung, einen gemeinsamen Betrieb mit den Kantonen oder eine Umgestaltung des NCSC in eine Public-Private Partnership analysiert. Er ist zum Schluss gekommen, dass Cybersicherheit als staatspolitisch wichtige Aufgabe auch weiterhin direkt durch eine Bunderätin oder einen Bundesrat geführt werden soll. Er will das NCSC zudem stärken und daraus ein Bundesamt für Cybersicherheit schaffen.

Entscheid über Ausgestaltung und Zuordnung bis Ende 2022

Mit dem Grundsatzentscheid für ein Bundesamt hat der Bundesrat das EFD beauftragt, bis Ende 2022 auszuarbeiten, wie das künftige Bundesamt ausgestaltet werden soll und Vorschläge zu entwickeln, in welchem Departement es angesiedelt werden wird. Der Bundesrat wird dann auf diesen Grundlagen die entsprechenden Entscheide treffen.

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Eine zeit- und funktionsgerechte Aufwertung geplant

Der Bundesrat (BR) hat am 18.05.2022 entschieden, das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) in ein Bundesamt zu überführen.

Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD beauftragt, bis Ende 2022 Vorschläge auszuarbeiten,

wie das Amt ausgestaltet und

in welchem Departement es angesiedelt werden soll.

Der BR ist zum Schluss gelangt, dass Cybersicherheit als staatspolitisch wichtige Aufgabe auch weiterhin direkt durch eine Bunderätin oder einen Bundesrat geführt werden soll.

Er will das NCSC zudem stärken und daraus ein „Bundesamt für Cybersicherheit“ schaffen.

Weiterführende Informationen Cyberangriffe gegen kritische Infrastrukturen: BR ist für eine Meldepflicht

Quelle LawMedia Redaktionsteam

Autor(en) LawMedia Redaktion Artikel der LAWMEDIA Redaktion. Weitere Informationen zur LAWMEDIA unter

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Tracey is the Contributing Editor for Foodies100, Tots100, Hibs100 and Trips100. She also blogs at PackThePJs. Tracey writes mainly about family travel; from days out to road trips with her pet dogs, to cruises and long-haul tropical destinations. Her family consists of her husband Huw, a medical writer, Millie-Mae (14), Toby (12) and Izzy and Jack the spaniels